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   LSG Bayern, 05.08.2005 - L 8 AL 27/04   

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https://dejure.org/2005,26279
LSG Bayern, 05.08.2005 - L 8 AL 27/04 (https://dejure.org/2005,26279)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.08.2005 - L 8 AL 27/04 (https://dejure.org/2005,26279)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. August 2005 - L 8 AL 27/04 (https://dejure.org/2005,26279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Zurücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Voraussetzungen für die Zurücknahme eines rechtlich vorteilhaften Verwaltungsakts; Folgen einer Verletzung der vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher nachteiliger Änderungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2005 - L 8 AL 27/04
    Der Kläger handelte insbesondere auch grob fahrlässig i.S. von § 45 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X. Die erforderliche Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit i.S. dieser Vorschrift) ist dann in besonders schwerem Maße verletzt, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und daher nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. BSGE 42, 184).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Bayern, 05.08.2005 - L 8 AL 27/04
    Dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit, insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen der Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitbegriff im Sinne des BSGE 35, 108).
  • LSG Saarland, 09.06.2006 - L 8 AL 48/04

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - grob fahrlässige Nichtmitteilung der

    Zunächst sind die Beklagte und das SG zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Anwendung des § 118 Abs. 2 Satz 1 SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung (nunmehr im Wesentlichen gleichlautend: § 119 Abs. 3 Satz 1 SGB III) der Begriff "wöchentlich" sich nicht auf die Kalenderwoche, sondern auf die Beschäftigungswoche bezieht, die mit dem ersten Tag der Beschäftigung, hier also am 09.11.2002, beginnt (vgl. Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.05.2004, Az.: L 10 AL 199/02 und vom 05.08.2005, Az.: L 8 AL 27/04; Urteil des Sächsischen LSG vom 19.02.2003, Az.: L 3 AL 77/02; Scheidt in PK-SGB III, § 118 Randnr. 35; Brand in Niesel, SGB III-Kommentar, 3. Auflage 2005, § 119 Randnr. 29).

    Sie ist daher überhaupt nur unter der Voraussetzung anwendbar, dass die Beschäftigung einen längeren Zeitraum umfasst und darin liegende Über- bzw. Unterschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze gegebenenfalls als "gelegentlich oder von geringer Dauer" anzusehen sind (vgl. Bayerisches LSG vom 05.08.2005 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 27.09.2007 - L 10 AL 393/05

    Abstellen auf die Beschäftigungswoche bei der Prüfung der Überschreitung der

    Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass bei der Prüfung der Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze im Sinne des § 118 Abs. 2 Satz 1 1.HS SGB III auf die Beschäftigungswoche, nicht auf die Kalenderwoche abzustellen ist (bisher vom Bundessozialgericht -BSG- offen gelassen, s. Urteil vom 13.07.2006, B 7a AL 16/05 R; bejahend: Brand in Niesel, SGB III, 4.Aufl, § 118 Rdnr 25; Steinmeier in Gagel, SGB III, § 118 Rdnr 73; BayLSG, Urteil des Senats vom 27.05.2004, L 10 AL 199/02; BayLSG, Urteil vom 05.08.2005, L 8 AL 27/04; LSG für das Saarland, Urteil vom 09.06.2006, L 8 AL 48/04; Sächsische LSG, Urteil vom 19.02.2003, L 3 AL 77/02; a.A. SG Dresden, Urteil vom 01.06.2001, S 3 AL 216/99).
  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 9 AL 146/11

    Unverzügliche Mitteilung der Aufnahme einer Tätigkeit bei Arbeitslosigkeit

    Danach hat der Kläger bereits durch Aufnahme seiner Aushilfstätigkeit als Koch in den Gaststätten des Herrn A. am 10.09.2006 seine Arbeitslosigkeit beseitigt (zum Beginn der Beschäftigungswoche vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.08.2005, Az. L 8 AL 27/04), so dass mit Aufnahme dieser Tätigkeit nicht nur die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit entfallen sind, sondern auch die Arbeitslosmeldung nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III bis zum Zeitpunkt der nächsten persönlichen Vorsprache (vgl. BSG vom 08.08.1996, Az. 11 RAr 15/96 sowie BSG vom 13.07.2006, Az. B 7a AL 16/05 R) bzw. bis zur Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erloschen ist.
  • LSG Bayern, 13.04.2011 - L 10 AL 196/09

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Beschäftigungslosigkeit

    Für die Frage der Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze ist dabei auf die Beschäftigungswoche, beginnend mit dem Tag der Beschäftigungsaufnahme beim N. und die weiteren sechs aufeinanderfolgenden Kalendertage abzustellen (vgl Urteil des Senats vom 27.05.2004 - L 10 AL 199/02; Sächsisches LSG, Urteil vom 19.02.2003 - L 3 AL 77/02; LSG Saarland, Urteil vom 09.06.2006 - L 8 AL 48/04; BayLSG, Urteil vom 05.08.2005 - L 8 AL 27/04 - alle zitiert nach juris - Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 01/2006, § 119 Rn 53; Brand in: Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl, § 119 Rn 29; Söhngen in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand 03/2011, § 119 Rn 66; Steinmeyer in: Gagel, SGB III, Stand 01/2005, § 119 Rn 73; offen gelassen, aber in diese Richtung tendierend: BSG, Urteil vom 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R - juris -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2019 - L 11 AL 67/17
    Maßgeblich ist die sogenannte Beschäftigungswoche (Berechnung: Zeitraum der ersten bzw. der jeweils folgenden sieben Tage der Beschäftigung - vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 19. Februar 2003 - L 3 AL 77/02 - LSG Bayern, Urteil vom 5. August 2005 - L 8 AL 27/04 - Urteile des erkennenden Senats vom 11. Oktober 2011 - L 11/12 AS 118/08 - vom 6. Februar 2017 - L 11 AL 35/15 - jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2017 - L 11 AL 35/15
    Maßgeblich für die Prüfung der Kurzzeitigkeitsgrenze nach § 119 Abs. 3 SGB III a.F. (nunmehr: § 138 Abs. 3 SGB III) ist entgegen der Auffassung des SG die sog. Beschäftigungswoche (d.h. der Zeitraum der ersten sieben Tage der Beschäftigung) und nicht - wie vom SG angenommen - die Kalenderwoche (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 19. Februar 2003 - L 3 AL 77/02 - LSG Bayern, Urteil vom 05. August 2005 - L 8 AL 27/04 - sowie Urteil vom 13. April 2011 - L 10 AL 169/09 - Urteil des erkennenden Senats vom 11. Oktober 2011 - L 11/12 AS 118/08 - Valgolio in: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 10 Rn 125 - jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen; wohl auch: BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 16/05 R -, SozR 4-4300 § 122 Nr. 5, Rn 10; offen gelassen in: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - L 18 AL 66/13 -, Rn 22).
  • SG Osnabrück, 18.04.2006 - S 6 AL 491/03
    Nach den umfangreichen Ermittlungen in dem gegen den Kläger durchgeführten Strafver-fahren steht für die Kammer außer Zweifel, dass der Kläger in der Beschäftigungswoche (vgl. dazu z. B. Bayrisches Landessozialgericht - LSG, Urteil vom 05. August 2005 - L 8 AL 27/04) vom 05. bis zum 11. Februar 1999 - ebenso wie in diversen Beschäftigungs-wochen danach - mindestens 15 Stunden und mehr bei der Firma D. als Fahrer gearbei-tet hat mit der Folge, dass er insoweit nicht arbeits- bzw. beschäftigungslos im Sinne von §§ 117 Abs. 1 Nr. 1, 118 Abs. 1 Nr. und Abs. 2 SGB X gewesen ist und deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hat.
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